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Gesellschaftsformen

In Deutschland gibt es unterschiedliche Gesellschaftsformen, die entsprechend dem Unternehmensziel frei wählbar sind. Entscheidende Kriterien sind dabei oft die gewünschte Rolle der Gesellschafter, mögliche Haftungsbeschränkungen oder steuerliche Aspekte. Ausländische Investoren können genau wie deutsche Unternehmer entsprechend dieser Kriterien eine Rechtsform für ihr Unternehmen in Deutschland wählen.

Kapitalgesellschaften

Schritte zur Gründung einer Kapitalgesellschaft

Kapitalgesellschaften werden meist von größeren, etablierten Unternehmen gewählt.

Eine Kapitalgesellschaft ist eine juristische Person. Das bedeutet, dass nicht die einzelnen Gesellschafter, sondern die Gesellschaft selbst Trägerin von Rechten und Pflichten ist. Die Gesellschaft kann in ihrem eigenen Namen Verträge abschließen, Eigentum erwerben und ist selbst steuerpflichtig.

Die Haftung einer Kapitalgesellschaft für Verbindlichkeiten ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Bei der Gründung einer Kapitalgesellschaft muss ein gesetzlich vorgeschriebenes Mindestkapital (Stamm- oder Grundkapital) eingebracht werden. Kapitalgesellschaften unterliegen der handelsrechtlichen Bilanzierungspflicht.

Es gibt unterschiedliche Formen der Kapitalgesellschaft:

 

Gründung einer Kapitalgesellschaft

Eine Kapitalgesellschaft kann von beliebig vielen Gesellschaftern gegründet werden. Eine vorgeschriebene Mindestanzahl gibt es nicht. Zum Zeitpunkt der Gründung muss ein Mindestkapital (Stamm- oder Grundkapital) eingezahlt werden. Je nach Form der Kapitalgesellschaft variiert die Höhe dieses Mindestkapitals. Das Mindestkapital kann auch in Form von Sacheinlagen (unter anderem Immobilien oder Patente) erbracht werden. Die Gründung muss schriftlich in einem Gesellschaftsvertrag festgehalten und notariell beurkundet werden. Bei bestimmten Kapitalgesellschaftsformen sind darüber hinaus weitere Gründungsschritte erforderlich.

Lesen Sie zu den jeweils erforderlichen Gründungsschritten einer GmbH, AG oder KGaA auf folgenden Seiten mehr:

Das Gründungsprozedere schließt mit der Eintragung in das Handelsregister ab. Erst zu diesem Zeitpunkt wird die Haftungsbeschränkung der Kapitalgesellschaft wirksam. Die Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister muss durch den oder die Geschäftsführer angemeldet werden. Die Anmeldung muss von einem Notar beglaubigt und durch diesen in elektronischer Form an das zuständige Handelsregister übermittelt werden. Vor Geschäftsaufnahme der Kapitalgesellschaft muss das jeweilige Gewerbe dem Gewerberegister angezeigt werden.

Lesen sie zu den einzelnen Registrierungsschritten beim Handelsregister und Gewerberegister auf folgenden Seiten:

Personengesellschaften

Personengesellschaften sind durch die aktive Mitarbeit der Gesellschafter gekennzeichnet. Die finanzielle Beteiligung steht anders als bei den Kapitalgesellschaften nicht im Vordergrund. Die Gesellschafter haften im Allgemeinen mit ihrem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft.

Bilanzierungs- und Veröffentlichungspflichten von Personengesellschaften sind weniger umfangreich als die von Kapitalgesellschaften.

Die verschiedenen Formen der Personengesellschaft unterscheiden sich hauptsächlich in Bezug auf Haftungsverhältnisse der Gesellschafter und erforderliche Registrierungsverpflichtungen. Die vier wichtigsten Personengesellschaften sind:

Eine weitere Form der Personengesellschaft ist die Partnerschaftsgesellschaft (PartG). Diese ist speziell auf die gemeinsame, partnerschaftliche Ausübung freier Berufe  ausgerichtet, wie z.B. von Architekten, Ärzten oder Rechtsanwälten.

 

Gründung einer Personengesellschaft

Die Gründung einer Personengesellschaft ist einfach und nach nur wenigen Schritten abgeschlossen. Mindestens zwei Gesellschafter sind erforderlich, um eine Personengesellschaft zu gründen. Die Geschäftsführung kann nur von Gesellschaftern ausgeübt werden. Ein Mindestkapital muss nicht aufgebracht werden. 

Lesen Sie zu den jeweils erforderlichen Gründungsschritten einer GbR, oHG, KG oder GmbH & Co. KG auf folgenden Seiten mehr:

Je nach Form der Personengesellschaft ist eine Eintragung ins Handelsregister erforderlich, die, von allen Gesellschaftern unterschrieben, durch einen Notar in beglaubigter Form dem Handelsregister übermittelt werden muss. Wird mit der Personengesellschaft eine gewerbliche Tätigkeit ausgeübt, muss diese dem zuständigen Gewerbeamt angezeigt werden.

Lesen Sie auf folgenden Seiten mehr zu den einzelnen Registrierungsschritten beim Handels- und Gewerberegister:

 

Zweigniederlassung

Anstelle eines eigenständigen Tochterunternehmens können ausländische Investoren eine Zweigniederlassung ihres Unternehmens in Deutschland errichten.

Eine Zweigniederlassung ist eine von der Hauptniederlassung räumlich getrennte Einheit, die als zusätzlicher, dauerhafter Mittelpunkt des Unternehmens geschaffen wird. Vor allem für den Einstieg in den deutschen Markt, zum Aufbau von Kontakten zu Geschäftspartnern und Kunden wird diese Alternative von Unternehmen oft gewählt.

Anders als ein Tochterunternehmen ist eine Zweigniederlassung rechtlich und organisatorisch Teil des Unternehmens der Hauptniederlassung und besitzt keine eigenständige Rechtspersönlichkeit.

Die Zweigniederlassung tätigt ähnliche Geschäfte wie die Hauptniederlassung. Dabei übernimmt die Hauptniederlassung die Haftung für Verbindlichkeiten der Zweigniederlassung. Mögliche Haftungsbeschränkungen unterliegen den Regeln des Heimatrechts der Hauptniederlassung.

In Deutschland gibt es zwei Formen von Zweigniederlassungen, die sich in erster Linie durch den Grad ihrer Eigenständigkeit von der Hauptniederlassung unterscheiden.

Sprechen Sie uns gerne an!

NRW.Global Business GmbH

Völklinger Str. 4
40219 Düsseldorf, Germany