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"Repräsentanz"

Niederlassungen ausländischer Unternehmen, die einen rein repräsentativen Zweck erfüllen, werden oft als "Repräsentanzen" oder "representative offices" bezeichnet.

Diese Bezeichnung existiert im deutschen Recht jedoch nicht!

Entweder die deutsche Niederlassung ist Teil des ausländischen Unternehmens - dann handelt es sich um eine unselbständige Zweigniederlassung. Oder es handelt sich um eine Vertretung, die von einem selbständigen, externen Gewerbetreibenden, wie z.B. einem Handelsvertreter, geführt wird.

In diesem Fall ist das ausländische Unternehmen nicht gewerblich in Deutschland tätig, sondern nur der selbständig operierende Unternehmer. Deshalb besteht für das ausländische Unternehmen in dieser Konstellation auch keinerlei Registrierungs- oder Anmeldepflicht bei einem deutschen Register.

Sprechen Sie uns gerne an!

NRW.Global Business GmbH

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40219 Düsseldorf, Germany