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Unternehmen registrieren

 

Handelsregister

 

Welche Informationen sind abrufbar?

Handelsregister geben Auskunft über sämtliche rechtlich relevanten Verhältnisse von Kaufleuten und Unternehmen, die von anderen Unternehmen abgerufen werden können. Dadurch wird die alltägliche Geschäftspraxis transparent und bietet Unternehmen größtmögliche Sicherheit.

Im Handelsregister stehen unter anderem Informationen über: 

  • Firma des Unternehmens
  • Name der Gesellschafter und/oder der persönlich haftenden Gesellschafter
  • Gesellschafter einer Personengesellschaft
  • Geschäftsführer bzw. Vorstand von Kapitalgesellschaften
  • Haftungsbeschränkungen von Kommanditisten
  • Stammkapital einer GmbH, Grundkapital einer AG
  • Erteilung und Widerruf der Prokura
  • Eröffnung von Insolvenzverfahren
  • Auflösung und Beendigung der Liquidation einer Gesellschaft

 

Wer muss sich ins Handelsregister eintragen lassen?

Eintragungspflichtig sind Unternehmen, die einen kaufmännischen Geschäftsbetrieb ausführen. Ob dies der Fall ist, richtet sich nach bestimmten Kriterien wie Anwendung kaufmännischer Buchführung, Jahresumsatz, Kapitalausstattung und Anzahl der Mitarbeiter.Grundsätzlich müssen alle statusrelevanten Handlungen von Gesellschaften zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet werden.*

*Ausnahmen gelten für Kleingewerbetreibende, GbRs, Freiberufler und unselbstständige Zweigniederlassungen

 

Wer nimmt die Eintragung vor?

Die Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister wird in öffentlich beglaubigter Form von einem Notar dem zuständigen Handelsregister elektronisch übermittelt.

Die Bundesnotarkammer bietet ein Onlineverzeichnis sämtlicher deutscher Notare sowie Informationen über Notarkosten an.

Grundsätzlich ist bei Gesellschaftsformen, bei denen die Eintragung im Handelsregister Teil des Gründungsaktes ist, eine eventuelle Haftungsbeschränkung der Gesellschafter erst ab dem Zeitpunkt der Handelsregistereintragung wirksam. Werden vor diesem Zeitpunkt Geschäfte getätigt, können Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft mit ihrem Privatvermögen verantwortlich sein.

 

Welche Kosten entstehen?

Die Gesamtkosten für den Eintrag in das Handelsregister variieren je nach Unternehmensform.

Sie setzen sich aus den Kosten der notariellen Beurkundung durch den Notar und den Gebühren des Amtsgerichts für Eintragung und Publikation im elektronischen Bundesanzeiger zusammen. Die Höhe der Kosten und Gebühren werden nicht willkürlich erhoben sondern sind durch Gesetz festgelegt. Sie hängen maßgeblich von der Anzahl der Gesellschafter und dem Gesellschaftskapital ab.

Die Kosten für die Publikation im Bundesanzeiger belaufen sich auf EUR 1 (elektronische Form) bzw. bis zu EUR 250 für die Zeitungsanzeige.

Die Gebühren des Amtsgerichts sind in einer Tabelle im Anhang zum Gesetz über die Kosten in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit einsehbar.

 

Wo liegt das Handelsregister aus?

Das Handelsregister wird von den Amtsgerichten geführt und ist dort kostenlos von jedem einsehbar. Seit 2007 existiert das Handelsregister in elektronischer Form.

Darüber hinaus sind Unternehmensdaten über das sogenannte online Unternehmensregister abrufbar.

 

Gewerberegister

In Deutschland gilt der Grundsatz der Gewerbefreiheit. Das heißt, jeder darf eine gewerbliche Tätigkeit, also eine selbständige, planmäßige, auf Dauer und Gewinnerzielung angelegte Tätigkeit, ausführen.

Jeder Unternehmer* muss vor Geschäftsbeginn seine beabsichtigte gewerbliche Tätigkeit dem Gewerbe- oder Ordnungsamt der Stadt oder des Landkreises anzeigen, in dem sich der Gewerbebetrieb befindet.

In manchen Branchen (z.B. Apotheken, Bauträger, Makler, Bewachungsgewerbe, Gaststätten und Hotels, Handwerk oder Banken) ist darüber hinaus eine spezielle Erlaubnis nötig.

 

*Kein Gewerbe betreiben die sogenannten "Freien Berufe". Darunter fallen z.B. Rechtsanwälte, Ärzte, Wirtschaftsprüfer und Architekten.

 

Anmeldeverfahren

Die Anmeldung eines genehmigungsfreien Gewerbes kostet zwischen EUR 20 und EUR 40. Für Unternehmen, die eine Gewerbegenehmigung benötigen, fallen zusätzliche Kosten an.

Für den selbständigen, nicht industriellen Betrieb bestimmter Handwerke (z.B. Bäcker, Zimmerer oder Feinwerkmechaniker) ist die Eintragung in die Handwerksrolle Voraussetzung. Die betroffenen Handwerke sind in der Handwerksordnung geregelt und dort einsehbar.

In die Handwerksrolle kann eingetragen werden, wer eine Meisterprüfung abgelegt oder eine Ausnahmegenehmigung vorweisen kann. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, stellt die lokale Handwerkskammer eine Handwerkskarte als Nachweis aus.

 

Automatische Weiterleitung

Das Gewerbeamt schickt eine Kopie der Gewerbeanmeldung automatisch an das zuständige Finanzamt, so dass dort eine zusätzliche Anzeige der Betriebsaufnahme nicht erfolgen muss.

Außerdem übermittelt es die Anmeldung an weitere relevante Institutionen wie den Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften, die Industrie- und Handelskammer (IHK) oder die Handwerkskammer.

 

Industrie- und Handelskammern (IHK)

Die Mitgliedschaft in der IHK oder Handwerkskammer ist obligatorisch und erfolgt automatisch, ohne dass es einer gesonderten Anmeldung bedarf. Die IHKs und Handwerkskammern nehmen mehr als typische Verbandsfunktionen für ihre Mitglieder wahr. Sie

  • leisten aktive Lobbyarbeit, indem sie  die Interessen der ihr angehörenden Unternehmen gegenüber Gemeinden und Kommunen, der Landes- und Bundesregierung vertreten,
  • organisieren die Berufsausbildung von Nachwuchskräften, indem sie Rahmenanforderungen definieren und Zwischen- und Abschlussprüfungen abnehmen
  • erstellen Gutachten z.B. bezüglich zulässiger Firmenbezeichnungen

Die Kosten der Kammermitgliedschaft richten sich nach dem Umsatz des Unternehmens.

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag als Dachverband aller IHKs bietet eine Übersicht über alle regional zuständigen Kammern.

Sprechen Sie uns gerne an!

NRW.Global Business GmbH

Völklinger Str. 4
40219 Düsseldorf, Germany