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GmbH - Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Die GmbH ist die in Deutschland beliebteste Form der Kapitalgesellschaft, weil ihre interne Organisation flexibel gestaltbar ist, sie gleichzeitig aber nur geringen Auflagen unterliegt.

Stammkapital

Für die Gründung einer GmbH ist ein Stammkapital von EUR 25.000 erforderlich. Dieses kann auch in Form von Sacheinlagen eingebracht werden, z.B. Immobilien, Patente oder Maschinen.

Für die Eintragung der GmbH in das Handelsregister ist es jedoch ausreichend, wenn von jeder Einlage ¼, insgesamt aber die Hälfte des Mindeststammkapitals (also EUR 12.500) nachweislich geleistet worden ist. Die Gesellschafter bleiben aber für den nicht geleisteten Teil des (Mindest-)Stammkapitals in der persönlichen Haftung.

Der Rest der Einlagen ist auf Anforderung der Geschäftsführung oder auf entsprechenden Gesellschafterbeschluss fällig.

Sacheinlagen sind zu bewerten, im Gesellschaftsvertrag festzusetzen und in voller Höhe zu erbringen.

Gründungsverfahren

Die GmbH wird durch einen "Vertrag zwischen den Gesellschaftern" gegründet (Gesellschaftsvertrag). Das Gründungsprotokoll der GmbH und der darin aufgenommene Gesellschaftsvertrag müssen von einem deutschen Notar beurkundet werden.

Zur einfachen Gründung von Standard GmbHs können Musterprotokolle als Grundlage des Gesellschaftsvertrages genutzt werden (anwendbar bei Bargründungen mit höchstens drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer). Diese  müssen ebenfalls durch einen Notar beurkundet werden. Die Notargebühr ist gegenüber individualisierten Gesellschaftsverträgen ermäßigt.

Daneben bieten auch die Industrie- und Handelskammern (IHKs) Mustervorlagen für Gesellschaftsverträge an.

Die geschätzten Gesamtkosten für die Gründung und Anmeldung einer Standard GmbH betragen etwa EUR 700-800. Daneben können weitere Kosten für rechtliche Beratung (etwa für das  Erstellen eines individuellen Gesellschaftsvertrags) entstehen. Anwälte können über das Onlineportal des Deutschen Anwaltvereines gefunden werden.

Geschäftsführung

Eine GmbH wird durch einen oder mehrere Geschäftsführer geleitet und vertreten. Diese müssen weder Gesellschafter der GmbH sein noch einen Wohnsitz in Deutschland haben.

Geschäftsführer unterliegen den Weisungen der Gesellschafter und sind an deren Beschlüsse gebunden.

Registereintrag

Die GmbH entsteht erst mit der Eintragung in das Handelsregister.

Die Handelsregisteranmeldung muss von sämtlichen Geschäftsführern persönlich unterschrieben werden. Die Unterschriften müssen von einem Notar beurkundet werden, der die Anmeldung elektronisch in öffentlich beglaubigter Form beim Handelsregister einreicht.

Nach Einreichen der Anmeldung dauert es in der Regel ein bis zwei Wochen bis das Registergericht die Eintragung vornimmt. Die Geschäftstätigkeit kann bereits davor aufgenommen werden - allerdings wird die Haftungsbeschränkung der Gesellschafter erst mit Eintragung in das Handelsregister wirksam.

Vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit muss die GmbH ein Gewerbe beim lokal zuständigen Gewerbeamt anmelden.

Bitte lesen sie mehr zum Thema Registereintrag auf folgenden Seiten:

"Mini-GmbH"

Die "Mini-GmbH", eigentlich Unternehmergesellschaft bzw. UG (haftungsbeschränkt), ist eine Sonderform der GmbH und keine eigenständige Rechtsform. Als eine Art Einstiegsvariante der GmbH ist sie vor allem durch deutlich geringere Gründungsvoraussetzungen gekennzeichnet.

So ist zur Gründung kein Stammkapital in Höhe von EUR 25.000 erforderlich. Ein Stammkapital von EUR 1 ist für die Gründung bereits ausreichend. Sacheinlagen können bei der "Mini-GmbH" nicht geleistet werden.

Die "Mini-GmbH" muss das Stammkapital aufbauen. Dazu muss sie jährlich eine gesetzlich vorgeschriebene Rücklage bilden, die mindestens ein Viertel des Jahresüberschusses* beträgt. Sobald das für eine GmbH-Gründung erforderliche Mindeststammkapital (EUR 25.000) angespart ist, kann die „Mini-GmbH“ in eine GmbH umfirmiert werden.

Die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages ist auch bei der „Mini-GmbH“ Pflicht. Wie bei der GmbH können dazu auch Musterprotokolle oder die Vorlagen der IHKs genutzt werden.

Die Gründungskosten einer "Mini-GmbH" sind im Vergleich zu den Kosten der GmbH mit ca. EUR 300 deutlich geringer.

*Erträge abzüglich Aufwendungen

Sprechen Sie uns gerne an!

NRW.Global Business GmbH

Völklinger Str. 4
40219 Düsseldorf, Germany