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Unselbstständige Zweigniederlassung

Eine unselbständige Zweigniederlassung gilt als untergeordnete Abteilung der Hauptniederlassung und weist keinerlei Eigenständigkeit zu dieser auf. Sie ist organisatorisch unselbständig und darf nicht unabhängig vom Stammhaus am allgemeinen Geschäftsverkehr teilnehmen.

Eine eigene Firma darf nicht geführt werden und Rechnungen müssen im Namen der Hauptniederlassung ausgestellt werden.  Daher muss sie auch nicht in das Handelsregister eingetragen werden, sondern lediglich das Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt anmelden.

Sprechen Sie uns gerne an!

NRW.Global Business GmbH

Völklinger Str. 4
40219 Düsseldorf, Germany