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KG - Kommanditgesellschaft

Die KG ist eine der oHG verwandte Rechtsform bei der mindestens ein Gesellschafter unbeschränkt haftet (Komplementär), die anderen Gesellschafter ihre Haftung auf den Betrag der geleisteten Vermögenseinlage beschränken können (Kommanditisten).

Ein wichtiger Vorteil der KG gegenüber der oHG ist die größere finanzielle Flexibilität, gegeben durch die Möglichkeit die Kapitalbasis durch Aufnahme weiterer Kommanditisten einfach zu erhöhen.

Diese Rechtsform ist wie die oHG vor allem für mittelständische Unternehmen geeignet, die neben einer starken persönlichen Komponente vor allem zusätzliches Kapital suchen.

Auch die KG ist keine juristische Person, kann aber dennoch Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen.

Die KG muss Handelsbücher führen, sowie eine Jahresbilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung in deutscher Sprache aufstellen.

 

Gründungsverfahren

Die KG wird durch den Abschluss eines Gesellschaftsvertrags zwischen zwei oder mehreren Gesellschaftern (mindestens ein Komplementär und ein Kommanditist) gegründet. Ein Mindestkapital ist nicht erforderlich. Die Kommanditisten leisten eine feste Einlage in beliebiger Höhe.

Ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag ist empfehlenswert, jedoch nicht Bedingung. Zur Geschäftsführung sind nur die Komplementäre befugt.

 

Haftung

In der KG haftet mindestens ein Gesellschafter (Komplementär) unbeschränkt. Die Haftung der übrigen Gesellschafter (Kommanditisten) ist auf den Betrag einer bestimmten Vermögenseinlage beschränkt.

Die Haftungsbeschränkung des Kommanditisten gilt allerdings erst ab Leistung der Einlage und der Eintragung ins Handelsregister.

 

Registereintrag

Die KG muss ins Handelsregister eingetragen werden. Die Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister muss von sämtlichen Gesellschaftern unterschrieben sein, durch einen Notar öffentlich beglaubigt werden und durch diesen dann beim Handelsregister eingereicht werden.

Als Richtwert für die Gesamtkosten einer Handelsregistereintragung können EUR 150 angesetzt werden.

Bitte lesen Sie mehr zum Thema Registereintrag auf den folgenden Seiten:

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