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GbR - Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Eine GbR ist der Zusammenschluss mehrerer Personen zur Förderung eines gemeinsamen Zwecks. Eine GbR eignet sich besonders für Existenzgründer, die gemeinsam mit Partnern eine Geschäftsidee umsetzen möchten.

Gründungsverfahren

Die Gründung einer GbR ist relativ unkompliziert. Mindestens zwei Gesellschafter müssen einen Gesellschaftsvertrag schließen. Ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag ist empfehlenswert, jedoch nicht zwingend notwendig.

Für die Verbindlichkeiten der GbR haftet sowohl das Gesellschaftsvermögen als auch jeder Gesellschafter mit seinem Privatvermögen.

Registereintrag

Eine Eintragung im Handelsregister ist nicht erforderlich.

Falls mit der GbR eine gewerbliche Tätigkeit ausgeübt wird, müssen die Gesellschafter vor Geschäftsaufnahme beim örtlichen Gewerbeamt ein Gewerbe anmelden.

Bitte lesen Sie mehr zum Thema Gewerbeanmeldung auf der folgenden Seite:

GbR und oHG

Eine GbR, deren Gewerbebetrieb einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, gilt automatisch als eine offene Handelsgesellschaft (oHG). Die oHG muss dann in das Handelsregister eingetragen werden.

Ob ein solcher kaufmännischer Geschäftsbetrieb vorliegt, wird in jedem Einzelfall gesondert geprüft. Ausschlaggebend dabei sind Kriterien wie Anwendung kaufmännischer Buchführung und die Überschreitung bestimmter Schwellenwerte z.B. bei Jahresumsatz, Kapitalausstattung und Anzahl der Mitarbeiter.

Sprechen Sie uns gerne an!

NRW.Global Business GmbH

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