Lieferantenerklärungen - Bedeutung, Regeln und Verwendungszwecke
IHK zu Düsseldorf
Ernst-Schneider-Platz 1
40212 Düsseldorf
Anja Flemming-Winter
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Veranstaltungsdetails
Lieferantenerklärungen sind Ursprungsnachweise, die der Lieferant eigenverantwortlich ohne Mitwirkung der Zollbehörden erstellen darf. Die korrekte Ausstellung von Lieferantenerklärungen ist an umfangreiche Voraussetzungen gebunden, die vor der Ausfertigung geprüft und dokumentiert werden müssen.
Ihre EU-ansässigen Kunden benötigen Lieferantenerklärungen für die Beantragung oder Ausstellung von Präferenznachweisen (z.B. Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, Ursprungserklärung, Erklärung zum Ursprung). Diese Präferenznachweise ermöglichen dem Kunden in bestimmten Abkommensländern der EU eine zollbegünstigte oder sogar zollfreie Einfuhr.
Programm:
- Bedeutung und Einsatzmöglichkeiten aller Lieferantenerklärungen für Waren mit und ohne Präferenzursprungseigenschaft
- Überblick über das Ursprungsrecht der EU als Voraussetzung für die Ausstellung von Lieferantenerklärungen
- Formelle Voraussetzungen und Optimierungsmöglichkeiten der verschiedenen Lieferantenerklärungen nach den Durchführungsrechtsakten zum UZK
- vorgeschriebene Textfassungen, Verwendung von Vordrucken
- Angabe des Ursprungslandes
- Angabe der Präferenzverkehrsländer
- zulässige Vereinfachungen
- Besonderheiten bei Langzeit-Lieferantenerklärungen
- Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten
- Präferenzursprungsregelungen als Voraussetzung für die Lieferantenerklärung
- Ursprungsbegründende Bearbeitung / Fertigung
- Listenbedingungen
- Präferenzkalkulation
- Datenbanksystem WuP online
- Prüfungsmöglichkeiten durch die Zollverwaltung
- Konsequenzen bei unzulässiger Ausstellung einer Lieferantenerklärung
- Klärung noch offener Fragen
Referentin: Diplom-Finanzwirtin Gesa Schumann, Berlin
Alle Angaben ohne Gewähr