Zur Navigation springen Zur Suche springen Zum Inhalt springen Zum Fußbereich springen

Recht im Geschäftsalltag

 

Vertragsrecht

Das deutsche Vertragsrecht bietet Investoren einen verlässlichen Handlungsrahmen. Das Prinzip der Vertragsfreiheit erlaubt jedermann, Verträge mit frei bestimmbaren Vertragspartnern abzuschließen und den Vertragsgegenstand frei zu bestimmen, solange geltendes Recht dadurch nicht verletzt wird.

Grundstrukturen der wesentlichen Vertragstypen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) klar geregelt. Vertragsbedingungen sind zu einem hohen Grad standardisiert. Nach deutschem Recht geschlossene Verträge sind in der Regel kurz und einfach aufgebaut. Wenn nicht anders im Vertrag vereinbart, greifen automatisch die bereits bestehenden gesetzlichen Regelungen. Dies spart bei der Vertragsgestaltung nicht nur Zeit sondern auch Rechtsberatungskosten.

 

Handelsrecht

Das deutsche Handelsrecht entspricht internationalen Standards und kommt der Schnelllebigkeit des Handelsverkehrs entgegen. Weltweite Handelsbräuche und handelsübliche Vertragsklauseln, wie zum Beispiel Incoterms (International Commercial Terms), sind anerkannt.

Weltweite Finanzierungsmechanismen für den internationalen Handel, wie Dokumenten-Akkreditive oder Zahlungsgarantien, finden in Deutschland ebenfalls Anwendung.

Das Handelsrecht ist im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt.

 

Kaufrecht

Der Kaufvertrag ist der am häufigsten geschlossene Vertragstyp. Die präzise gesetzliche Regelung des Kaufrechts vereinfacht in der täglichen Praxis den Vertragsabschluss deutlich.

Für internationale Warenlieferungsverträge findet in Deutschland das UN-Kaufrecht (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods) Anwendung.
 
Nacherfüllung

Das deutsche Kaufrecht berücksichtigt die Interessen aller Vertragsparteien. So müssen Käufer Verkäufern bei fehler- oder mangelhaften Warenlieferungen grundsätzlich die Gelegenheit zur Nachbesserung oder Lieferung von Ersatzwaren geben. Erst wenn dadurch der Mangel nicht beseitigt wird, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder Schadenersatz verlangen. Grundsätzlich können Käufer bis zu zwei Jahre Mängel geltend machen.

Einwandfreie Waren müssen vom Verkäufer nicht zurückgenommen oder umgetauscht werden. Verkäufer können frei entscheiden, ob sie ihren Kunden ein solches Recht gewähren möchten oder nicht. Gleiches gilt für das Einräumen von Garantien, die über die gesetzlichen Ansprüche des Käufers hinausgehen.
 
Schadensersatz

Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern existiert der sogenannte Strafschadenersatz im deutschen Recht nicht. Hohe Schadenersatzsummen, zu denen Parteien zum Beispiel in den USA verurteilt werden können, kommen in Deutschland deshalb nicht vor. Nur der tatsächlich entstandene Schaden wird ersetzt.

Müssen Verkäufer für fehler- oder mangelhafte Waren aufkommen, können entsprechende Regressansprüche gegenüber Händlern oder Herstellern geltend gemacht werden.

 

Produkthaftung

Nach deutschem Recht haftet ein Hersteller grundsätzlich für Personen- und Sachschäden, die aus der (vertragsgemäßen) Benutzung eines fehlerhaften Produktes entstehen.

Diese Haftung kann auch dann eintreten, wenn dem Hersteller weder Vorsatz noch Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann (verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung). Hersteller müssen im Vorfeld die Sicherheit ihrer Produkte prüfen.

Auch Zulieferer oder Importeure von Produkten, die nicht innerhalb der EU hergestellt wurden, können haftbar gemacht werden, genau wie Händler, die ihren Namen auf dem Produkt anbringen, oder (nachrangig) Lieferanten.

 

Kreditsicherung

Kredite werden in der Regel nicht ohne die Stellung entsprechender Sicherheiten gewährt. Das deutsche Recht stellt flexible Sicherungsmittel zur Verfügung. Zu den weitverbreitesten gehören:

  • Eigentumsvorbehalt: Der Käufer einer Ware darf diese bereits nutzen, obwohl sie noch nicht vollständig bezahlt ist. Eigentümer der Ware bleibt der Verkäufer - solange bis die Ware komplett bezahlt ist.
  • Sicherungseigentum: Das Eigentum an einer Sache wird an den Kreditgeber übertragen. Der Kreditnehmer bleibt jedoch weiterhin im Besitz der Sache und darf sie auch weiter nutzen. Sobald der Kredit zurückgezahlt ist, erhält der Kreditnehmer das Eigentum zurück.
  • Forderungsabtretung: Forderungen gegen Dritte können zur Sicherung von Krediten abgetreten werden.
  • Hypothek: Grundeigentum wird durch Eintragung einer Hypothek im Grundbuch zur Kreditsicherung genutzt. Im Grundbuch werden deutschlandweit Eigentumsverhältnisse an Grundstücken geführt, auch die bestehenden Belastungen dieser. Jeder Kreditgeber kann sich so über bereits bestehende Hypothekenbelastungen eines Grundstückes informieren. Diese hohe Transparenz führt dazu, dass Hypothekarkredite in Deutschland zu vergleichsweise günstigen Bedingungen vergeben werden.
  • Grundschuld: Durch Eintragung einer Grundschuld in das Grundbuch dient ein Grundstück als Sicherheit für eine Forderung. Die Grundschuld ist flexibler als die Hypothek, da diese in Bestand und Umfang von der gesicherten Forderung abhängen. Die Grundschuld ist dagegen unabhängig. Das heißt, sie kann alleine übertragen oder für weitere Forderungen als Sicherheit genutzt werden.
  • Pfandbrief: Pfandbriefe sind Anleihen, die von sogenannten Pfandbriefbanken ausgegeben werden. Der deutsche Pfandbrief ist international anerkannt und dient der leichten Refinanzierung.

Daneben existieren weitere Möglichkeiten wie z.B. Bürgschaften oder Garantien, die eine den individuellen Sicherungsbedürfnissen angepasste Lösung ermöglichen.

Sprechen Sie uns gerne an!

NRW.Global Business GmbH

Völklinger Str. 4
40219 Düsseldorf, Germany