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Steuererklärung

 

Jeder Steuerpflichtige muss grundsätzlich eine jährliche Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt abgeben. Zuständig ist das Finanzamt an dem Ort, an dem das jeweilige Unternehmen seinen Sitz hat.

 

Anmeldung beim Finanzamt

Nach einer Unternehmens- oder Betriebsstättengründung muss innerhalb eines Monats die Registrierung beim zuständigen Finanzamt durch Abgabe des sogenannten "Fragebogens zur steuerlichen Erfassung" erfolgen. Dieser ist online über das ELSTER-Portal einzureichen.

Die Finanzämter stehen grundsätzlich auch für steuerliche Auskünfte zur Verfügung, jJedoch sollten insbesondere Unternehmen zur Optimierung der Steuererklärung einen Steuerberater konsultieren. Zur Suche nach Steuerberatern für bestimmte Fachgebiete oder mit speziellen Qualifikationen stellen die Bundessteuerberaterkammer und die regionalen Steuerberaterkammern einen bundesweiten Steuerberater-Suchdienst zur Verfügung.

 

Steuererhebung und Fristen

Die Steuererhebung erfolgt bei den wesentlichen Steuerarten (Einkommen-, Körperschafts-, Gewerbe- und Umsatzsteuer) durch Vorauszahlungen (z.B. monatlich oder vierteljährlich), die in der jährlichen Steuererklärung mit der tatsächlich angefallenen Steuerschuld verrechnet werden. Die Steuererklärung eines Jahres muss bis 31. Mai des darauffolgenden Jahres eingereicht werden, diese Frist kann jedoch auf Antrag verlängert werden.

Die Steuererklärung besteht aus verschiedenen Formularen für jede Steuerart. Wenn möglich müssen Belege für abziehbare Ausgaben beigefügt oder auf Anfrage des Finanzamtes nachgereicht werden.

 

Abführen der Lohnsteuer

Arbeitnehmer zahlen Lohnsteuer - ein spezieller Begriff für die von abhängig Beschäftigten zu zahlende Einkommensteuer. Der Arbeitgeber ist dabei verpflichtet, die anfallende Lohnsteuer direkt vom Lohn des Arbeitnehmers einzubehalten und monatlich an das Finanzamt abzuführen. Aus diesem Grund sind Arbeitnehmer, die ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielen, nicht zur Abgabe einer jährlichen Steuererklärung verpflichtet.

 

Elektronische Steuererklärung

Steuererklärungen über Einkommen-, Lohn- und Umsatzsteuer können bequem auf elektronischem Weg beim Finanzamt über das ELSTER-Portal eingereicht werden. Die elektronische Abgabe ist für Unternehmen verbindlich.

Sprechen Sie uns gerne an!

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