Zur Navigation springen Zur Suche springen Zum Inhalt springen Zum Fußbereich springen

Abschreibungen, Verlustnutzung, Organschaft

 

Das deutsche Steuersystem bietet verschiedene Möglichkeiten, die Steuerschuld zu verringern. Das Konjunkturpaket der Bundesregierung bietet aktuell erweiterte Optionen.

 

Verlustrücktrag und Verlustvortrag

Unternehmen können Verluste vor- oder rücktragen, Verluste also mit den Gewinnen der nächsten Jahre oder des letzten Jahres verrechnen und so die Gesamtsteuerlast reduzieren. Verluste können bis zu einem Betrag von EUR 1 Million um ein Jahr rückgetragen werden. Im Rahmen der Gewerbesteuer ist ein Verlustrücktrag allerdings nicht möglich.

Für den Vortrag von Verlusten auf kommende Jahre besteht keinerlei zeitliche Einschränkung. Bis zu einem Verlustbetrag von EUR 1 Million ist der Verlustvortrag uneingeschränkt möglich.

Bei Verlustvorträgen von über EUR 1 Million dürfen maximal 60% des jeweils zu versteuernden Jahresgewinns mit den noch vorhandenen Verlustvorträgen verrechnet werden. 40% des Jahresgewinns müssen in diesem Fall also ohne Anrechnung von Verlusten der letzten Jahre regulär versteuert werden. Der nach dieser Vorschrift nicht anrechenbare Verlust kann jedoch unbegrenzt in die kommenden Jahre weiter vorgetragen werden.

Mit ihrem Konjunkturpaket zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie hat die Bundesregierung für die Jahre 2020 und 2021 den Maximalbetrag des Verlustrücktrags auf EUR 5 Millionen erhöht. Hiervon kann bereits in der Steuererklärung für das Jahr 2019 Gebrauch gemacht werden, zum Beispiel durch Bildung einer „Corona-Reserve“.

 

Zinszahlungen

Zinsaufwendungen sind grundsätzlich in voller Höhe als Betriebsausgaben vom zu versteuernden Gewinn abziehbar.

Sonderregelungen gelten insbesondere für konzerngebundene Unternehmen. Sobald die Zinsaufwendungen die Zinseinnahmen um mehr als EUR 3 Millionen überschreiten, dürfen Zinsaufwendungen nur bis zu einem Betrag von 30% des steuerlichen EBITDA geltend gemacht werden (sofern keine weiteren Ausnahmetatbestände vorliegen).

 

Lineare Abschreibung

Anschaffungs- und Herstellungskosten für Wirtschaftsgüter können im Rahmen der linearen Abschreibung steuerlich geltend gemacht werden. Die jährliche Abschreibungsrate wird aus dem Verhältnis der Anschaffungskosten zur gewöhnlichen Nutzungsdauer des Wirtschaftsgutes errechnet. Hierzu gibt es die AfA-Tabelle des Bundesministeriums für Finanzen. Geringwertige Wirtschaftsgüter (Wert von unter 800 Euro) können direkt voll abgezogen werden.

Degressive Abschreibung - vorübergehend eingeführt

Im Rahmen des Konjunkturpakets des Bundesregierung zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie wurde eine vorübergehende degressive Abschreibungsmöglichkeit für bewegliche Vermögenswerte, die in den Jahren 2020 und 2021 erworben oder hergestellt wurden, eingeführt.

Der anwendbare Abschreibungsfaktor beträgt bis zu 2,5 im Vergleich zu den derzeit geltenden Abschreibungssätzen, begrenzt auf 25 Prozent pro Jahr. Dies bedeutet, dass Unternehmen in den ersten Jahren der Nutzung der Vermögenswerte eine höhere Abschreibungsrate erhalten, was zu höheren abzugsfähigen Kosten führen wird.

 

Organschaft

Das Konzept der Organschaft ermöglicht es, innerhalb eines Konzerns Gewinne und Verluste der einzelnen Konzernunternehmen bei der Konzernmutter zusammenzufassen.

  • Die Gewinne und Verluste der Tochterunternehmen (Organgesellschaften) werden dabei der Konzernmutter (Organträger) zugerechnet und dort einheitlich besteuert. Die Voraussetzungen der Organschaft sind:
  • Die Konzernmutter muss ihren Sitz in Deutschland haben. Eine Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens kann ebenfalls Organträger sein.
  • Die Konzernmutter muss die Mehrheit der Stimmrechte aus den Anteilen an der Tochtergesellschaft halten, sogenannte finanzielle Eingliederung.
  • Zwischen Konzernmutter und Tochtergesellschaft muss ein sogenannter Ergebnisabführungsvertag mit einer Mindestdauer von fünf Jahren bestehen. Der Ergebnisabführungsbetrag muss in das Handelsregister des Landes der Tochtergesellschaft eingetragen sein.

Sprechen Sie uns gerne an!

NRW.Global Business GmbH

Völklinger Str. 4
40219 Düsseldorf, Germany