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Gerichte

 

Das deutsche Gerichtssystem ist in höchstem Maße rechtsstaatlich und effizient. Die durchschnittliche Verfahrensdauer vor Amtsgerichten beträgt nur 4,5 Monate, vor Landgerichten nur 7,9 Monate. Im internationalen Vergleich belegt Deutschland damit die vordersten Plätze.

 

Gerichtsbarkeit

Das Bundesverfassungsgericht ist das ranghöchste Gericht Deutschlands. Es überwacht die Einhaltung der Grundrechte und anderer Rechte von Verfassungsrang. Auch die einzelnen Bundesländer haben Verfassungsgerichtshöfe, die mit der Durchsetzung der Rechte aus den jeweiligen Landesverfassungen betraut sind.

Daneben ist das deutsche Gerichtswesen in fünf Gerichtsbarkeiten unterteilt: ordentliche Gerichtsbarkeit, Arbeitsgerichtsbarkeit, Verwaltungsgerichtsbarkeit, Sozialgerichtsbarkeit und Finanzgerichtsbarkeit. Die ordentliche Gerichtsbarkeit ist für zivil- und strafrechtliche Verfahren zuständig.

Die einzelnen Gerichte innerhalb der Gerichtsbarkeiten sind hierarchisch organisiert. In der ordentlichen Gerichtsbarkeit befinden sich auf der untersten Stufe die Amtsgerichte. Darauf folgen die Landgerichte, die Oberlandesgerichte und als höchste Instanz der Bundesgerichtshof. Rechtsmittel, die gegen erstinstanzliche Entscheidungen eingelegt werden, werden in der Regel von der nächsthöheren Instanz gehört.

Amtsgerichte sind in Zivilsachen (erstinstanzlich) zuständig für Verfahren mit Streitwerten bis zu EUR 5000. Für darüber hinausgehende Streitwerte sind die Landgerichte zuständig. In hoch spezialisierten Rechtsbereichen gibt es besonders fachkompetente Kammern, z.B. für Gesellschaftsrecht, Handelsrecht oder gewerblichen Rechtsschutz.

 

Prozessgrundsätze

In Deutschland gibt es kein Präzedenzrecht. Das heißt, Entscheidungen der Gerichte binden grundsätzlich nur die beteiligten Parteien, nicht aber andere Gerichte. Gleichwohl werden die obergerichtlichen Entscheidungen als Leitlinien herangezogen.

Deutsche Gerichte übernehmen die Organisation und Leitung des Verfahrens. Die Steuerung des Verfahrens bleibt jedoch dem Kläger vorbehalten (im Zivilprozess), der durch seine Anträge den Gang des Verfahrens bestimmt.

Sobald ein Verfahren vor einem Landgericht oder höheren Instanzen verhandelt wird, müssen die Parteien sich anwaltlich vertreten lassen.

Verfahrenskosten in Deutschland sind gering, denn Gerichts- und Anwaltskosten werden auf Grundlage des Streitwertes berechnet. Zu zahlen sind sie grundsätzlich von der Partei, die den Rechtsstreit verliert. Bei teilweisem Obsiegen werden die Kosten geteilt.

Sogenannte „Pre-Trials“ wie sie das amerikanische Recht kennt, gibt es in Deutschland nicht. Ordnet das Gericht eine Beweisaufnahme an, muss grundsätzlich jede Partei die für sie vorteilhafte Tatsache beweisen.

 

Schnelle Rechtsdurchsetzung

Urteile werden in der Regel für vorläufig vollstreckbar erklärt. Das heißt, dass die im Urteil angeordneten Maßnahmen gegen Hinterlegung einer Sicherheit bereits vollstreckt werden können, obwohl das Urteil offiziell noch nicht rechtskräftig ist. Dadurch kommt nicht nur der Gläubiger schnell zu seinem Recht, sondern der Schuldner wird auch daran gehindert, bestehende Mittel zur Begleichung des Anspruchs zu vernichten.

Darüber hinaus können Forderungen in vereinfachten Verfahren unbürokratisch geltend gemacht werden. Dazu gehören:

Urkundenprozess: Wenn alle anspruchsbegründenden Tatsachen durch Urkunden belegt werden können, kann regelmäßig binnen weniger Wochen im sogenannten Urkundenprozess ein Urteil erlangt werden.

Mahnverfahren: Für Geldforderungen steht das Mahnverfahren zur Verfügung. In einem weitgehend automatisierten Prozess können gegen eine geringe Gebühr und ohne Einschaltung eines Anwalts entsprechende Forderungen durchgesetzt werden.

Einstweiliger Rechtsschutz: Für vorläufige, besonders eilige Interessenwahrnehmung steht der Weg des einstweiligen Rechtsschutzes offen, in dem meistens am Tag der Antragstellung entschieden wird.

 

Anerkennung und Durchsetzung ausländischer Urteile

Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen aus EU Mitgliedstaaten werden nach den Bestimmungen der Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVVO) in Deutschland anerkannt und vollstreckt.

Andere ausländische Titel können in Deutschland nach Durchlaufen eines Anerkennungsverfahrens vollstreckt werden..

 

Schiedsgerichtsbarkeit

Schiedsverfahren erlangen immer mehr Bedeutung in Deutschland. Die Regelungen zum Schiedsverfahren sind nach dem UNCITRAL-Modellgesetz ausgestaltet.

Im Schiedsverfahren findet grundsätzlich das von den Parteien gewählte Recht Anwendung. Viele international anerkannte Institute der Schiedsgerichtsbarkeit sind in Deutschland vertreten. Darunter sind die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) oder die Internationale Handelskammer (ICC - International Chamber of Commerce).

Auch die deutschen Industrie- und Handelskammern (IHKs) stellen diverse Schlichtungsstellen zur Verfügung.

Deutschland ist Vertragsstaat der New Yorker Konvention über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche. Das heißt, Entscheidungen ausländischer Schiedsgerichte können in Deutschland leicht durchgesetzt werden.

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