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Aufenthaltstitel zur Unternehmensgründung

Für die meisten Schritte, die zur Gründung eines Unternehmens in Deutschland nötig sind, ist für Nicht-EU-Bürger in der Regel ein Schengen Visum ausreichend (in diesem Zusammenhang meist Businessvisum genannt). Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten, die von der Visumpflicht befreit sind, können demnach ein Unternehmen in Deutschland gründen ohne vorab ein Visum beantragen zu müssen.

Das Schengen Visum

Mit dem Schengen Visum ist ein Aufenthalt von insgesamt 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen in Deutschland möglich. In dieser Zeit können folgende Geschäftsaktivitäten vorgenommen werden:

  • Abschluss und Beurkundung eines Gesellschaftsvertrages
  • Anmeldung zum Handelsregister (über einen deutschen Notar)
  • Gewerbeanmeldung
  • Sonstige vorbereitende Aktivitäten in der Phase der Unternehmensgründung, wie z.B. die Eröffnung eines Bankkontos oder der Abschluss von Mietverträgen
  • Verhandlungen und Vertragsabschlüsse mit Geschäftspartnern

Die Gründung einer Gesellschaft in Deutschland mit einem Schengen Visum ist keine Garantie für eine spätere Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis. Je nach bEdarf sollte daher rechtzeitig eine Aufenthaltserlaubnis für eine selbständige oder abhängige Beschäftigung beantragt werden.

Überschreitet die Gründung des Untenrehmens - und somit der Aufenthalt in Deutschland - einen Zeitraum von 90 Tagen, muss ebenfalls rechtzeitig eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.

Erforderliche Unterlagen

Folgende Dokumente sind für die Beantragung eines Schengen Visums nötig:

  • Einladungsschreiben eines deutschen Geschäftspartners. Im Falle einer reinen Gesellschaftsgründung kann ein solches Einladungsschreiben durch andere den Aufenthaltszweck begründende Unterlagen ersetzt werden, zum Beispiel einen Gesellschafterbeschluss über die Gründung einer Tochtergesellschaft in Deutschland. Darüber hinaus muss ein Nachweis über das Bestehen des ausländischen Unternehmens erbracht werden. Die deutschen Botschaften erteilen vorab Auskunft über die genauen Anforderungen an die einzureichenden Unterlagen.
  • Bei selbständigen Unternehmern: Handelsregisterauszug oder Satzung des bestehenden Unternehmens und ein Nachweis über die bisherigen Geschäftsaktivitäten. In der Regel werden auch Bankauszüge der letzten 3-6 Monate verlangt.
  • Bei Arbeitnehmern: Bestätigungsschreiben des Arbeitgebers über das Beschäftigungsverhältnis oder der Arbeitsvertrag sowie konkrete Angaben zur geplanten Geschäftsreise
  • Finanzierungsnachweis der Geschäftsreise sowie Angaben und Belege zur Reiseroute (z.B. Flugtickets und Hotelreservierung)
  • Nachweis einer Reisekrankenversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens EUR 30.000

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