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Das Sozialversicherungssystem

Im Gegensatz zu anderen Industriestaaten wird in Deutschland das Sozialversicherungssystem im Kern durch ein Umlageverfahren finanziert. Die laufenden Ausgaben der Sozialversicherung (Rentenzahlungen, Krankenbehandlung, Pflegesätze und Arbeitslosengeld) werden aus den laufenden Beitragszahlungen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziert

Eckpunkte der Sozialversicherung

Die deutsche Sozialversicherung setzt sich aus fünf einzelnen Komponenten zusammen:

  • Krankenversicherung
  • Rentenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Unfallversicherung

Alle Beiträge werden jeweils vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Hälfte getragen. Nur die Beiträge zur Unfallversicherung werden vom Arbeitgeber allein finanziert. Der gesamte Arbeitgeberanteil an den Sozialversicherungsbeiträgen beläuft sich auf ca. 21 Prozent des Bruttolohnes eines Arbeitnehmers.

Jede Komponente der Sozialversicherung wird durch Sozialversicherungsträger geführt und verwaltet, denen die versicherten Arbeitnehmer zugeteilt werden. Nur bei der Krankenversicherung können Arbeitnehmer frei zwischen verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen wählen oder (unter bestimmten Voraussetzungen) eine private Krankenversicherung abschließen.

Die Krankenversicherung

Die medizinische Versorgung wird durch die gesetzlichen und privaten Krankenkassen organisiert. Nahezu jeder Einwohner Deutschlands ist dadurch krankenversichert und hat Zugang zu medizinischer Versorgung.

Für Arbeitnehmer mit einem Bruttojahresgehalt von bis zu EUR 64.350 (2021) besteht eine Pflichtmitgliedschaft in einer der gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Arbeitnehmer, deren Einkommen diese Versicherungspflichtgrenze übersteigt, können sich dagegen bei einer privaten Krankenkasse versichern.

Der Basisbeitragssatz zur gesetzlichen Krankenkasse liegt einheitlich bei 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens. Diesen teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber paritätisch. Jede gesetzliche Krankenversicherung bestimmt darüber hinaus einen prozentualen Zusatzbeitrag, der von Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte getragen wird. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag für das Jahr 2021 wurde durch das Bundesministerium für Gesundheit mit 1,3 Prozent  angegeben. Der GKV Spitzenverband stellt online eine Liste der gesetzlichen Krankenkassen und ihrer jeweiligen Zusatzbeiträge bereit.

Auch in der privaten Krankenversicherung werden die Beiträge zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt.

Lohnbuchhaltung

Die Arbeitnehmer bekommen in Deutschland ein Nettogehalt ausgezahlt, von dem die Sozialversicherungsbeiträge und die Lohnsteuer bereits durch den Arbeitgeber abgezogen und an den zuständigen Träger überwiesen wurden.

Der Arbeitgeber führt zunächst die vom Arbeitnehmer zu zahlende Lohnsteuer direkt an das zuständige Finanzamt ab. Alle Arbeitnehmer müssen aus diesem Grund bei dem zuständigen Finanzamt angemeldet werden.

Der Arbeitnehmeranteil an den Sozialversicherungsbeiträgen wird ebenfalls vom Bruttolohn des Arbeitnehmers abgezogen und zusammen mit dem Arbeitgeberanteil an die jeweilige Krankenkasse des Arbeitnehmers abgeführt. Diese verteilt die eingegangenen Beiträge dann an die entsprechenden Träger der übrigen Sozialversicherungszweige weiter.

Eine Ausnahme gilt für die Unfallversicherung. Hier werden die Beiträge direkt vom Arbeitgeber an die zuständige Berufsgenossenschaft als Träger der Unfallversicherung gezahlt. Unternehmen müssen sich daher bei der Berufsgenossenschaft anmelden.

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