Förderung im Überblick
Bund und Länder haben in Deutschland ein wirkungsvolles System der Wirtschaftsförderung etabliert. Damit sollen der Wirtschaftsstandort Deutschland gestärkt, Arbeitsplätze geschaffen, Innovationen befördert und die Umwelt nachhaltig geschützt werden. Fördermittel stehen allen Investoren, auch Investoren aus dem Ausland, offen.
Förderinstrumente in Deutschland
Je nach Finanzbedarf gibt es verschiedene Arten von Förderinstrumenten, zum Beispiel
- Zuschüsse (hier Investitionszuschüsse)
- Förderkredite
- öffentliche Ausfallbürgschaften
- öffentliche Beteiligungen
Diese werden über spezielle Bundes- und Landesprogramme innerhalb einer Förderperiode an Investoren vergeben. Die einzelnen Instrumente sind miteinander kombinierbar.
Mit jedem Förderinstrument können unterschiedliche Vorhaben finanziert werden:
- Investitionen
- Betriebsmittel
- Forschung und Entwicklung
- Personalaufbau und -entwicklung
- umweltrelevante Projekte
Kriterien für die Förderfähigkeit
Eindeutige Kriterien bestimmen, unter welchen Bedingungen ein Projekt förderfähig ist. Internationale Investoren werden dabei nach den gleichen Kriterien beurteilt wie deutsche Investoren.
Jedes Förderprogramm definiert die jeweils förderfähigen Industrien (z.B. Maschinenbau, Luft- und Raumfahrt, Telekommunikation) und Investitionsformen (z.B. Errichtung einer Betriebsstätte oder Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte). Die mögliche Förderhöhe hängt dann von projektspezifischen Faktoren wie Firmengröße, geplanter Investitionsstandort oder Investitionssumme ab.
Bestimmung der Firmengröße
Die Bestimmung der Firmengröße erfolgt nach Kriterien der EU. Diese unterteilt Firmen in kleine, mittlere und große Unternehmen - gemessen an:
- der Mitarbeiterzahl im Unternehmen/Konzern (obligatorisch) PLUS
- dem Umsatz des Unternehmens/Konzerns ODER
- der Bilanzsumme des Unternehmens/Konzerns.
Die meisten Programme sehen für kleine bzw. mittlere Unternehmen (KMU) die höchsten Fördersätze vor. Einzelne Programme sind speziell auf KMUs ausgerichtet.
Bitte beachten Sie auch die Erklärungen der Europäischen Kommission zur Bestimmung der Firmengröße:
Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen hat mit dem Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) eigene Investitionsanreize zur Schaffung und Sicherung von Dauerarbeits- und Ausbildungsplätzen in den strukturschwachen Regionen des Landes gesetzt. Die Fördermittel sollen unmittelbar zur Verbesserung der Einkommenssituation und zur Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur beitragen.
Wer wird gefördert?
- Gewerbliche Unternehmen in besonderen Fördergebieten des Landes
Was wird gefördert?
- Investitionen, durch die Arbeitsplätze gesichert oder neu geschaffen werden
- Alternativ für KMU: Lohnkosten, durch die Arbeitsplätze geschaffen werden
Wie wird gefördert?
- Die Förderung wird als Zuschuss gewährt
Welche Höhe hat die Förderung?
- Je nach Fördergebiet und Unternehmensgröße zwischen 10 % und 25 % der förderfähigen Ausgaben (für KMU zzgl. 5 % unter bestimmten Bedingungen)
Wie ist das Antragsverfahren?
- Die Antragstellung erfolgt bei der NRW.BANK in Münster
Kontakt NRW.BANK
Beratungscenter Rheinland
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
Tel.: +49 211 91741-4800
Fax: +49 211 91741-7832
Niederlassung der NRW.BANK in Münster
Beratungscenter Westfalen
Friedrichstraße 1
48145 Münster
Tel.: +49 251 91741-0
Fax: +49 251 91741-2921
> www.nrwbank.de