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Förderung von Personalaufbau und -entwicklung

Vier verschiedene Programme

Arbeitsmarktförderung, also arbeitsmarktbezogene Fördermaßnahmen, entlasten die operativen Kosten eines Unternehmens im laufenden Betrieb.

Die Bundesagentur für Arbeit und die Bundesländer bieten eine Vielzahl an entsprechenden Förderprogrammen an, die sich in vier Kategorien einteilen lassen:

  • Unterstützung bei der Personalsuche
  • Qualifizierungsmaßnahmen vor Einstellung von Personal
  • Eingliederungszuschüsse (Lohnkostenzuschüsse)
  • On-the-Job-Training

Arbeitsmarktbezogene Förderprogramme werden überall in Deutschland angeboten, unabhängig von der Größe, Branche oder des Standorts des Unternehmens. Die einzelnen Förderprogramme werden in enger Kooperation zwischen lokalen Jobcentern und dem Unternehmen auf die jeweiligen individuellen Bedürfnisse des Unternehmens abgestimmt.

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Unterstützung bei der Personalsuche

Mit ihren über 800 Jobcentern in ganz Deutschland unterstützt die Bundesagentur für Arbeit Unternehmen bei der Suche nach neuen Mitarbeitern. Die Jobcenter bieten ihre Dienstleistungen für alle Branchen an und suchen Mitarbeiter jeglichen Bildungsstands.

Das Angebot reicht von der Schaltung von Stellenanzeigen über die Vorauswahl der Bewerber (beispielsweise über Assessment Center) bis zur Bereitstellung von Räumlichkeiten für Bewerbungsgespräche.

Dabei sind alle Dienstleistungen der Jobcenter für das Unternehmen kostenfrei.

 

Qualifizierungsmaßnahmen vor Einstellung von Personal

Zukünftige Mitarbeiter benötigen oftmals Schulungen für die im Betrieb eingesetzten Maschinen oder Computerprogramme.

Das lokale Jobcenter kann hierbei bis zu 100 Prozent der anfallenden Kosten für externe Dienstleister übernehmen. In der Regel müssen dafür noch keine Arbeitsverträge vorgelegt werden.

 

Lohnkostenzuschüsse (Eingliederungszuschüsse)

Arbeitgeber können zur Eingliederung von förderungsbedürftigen Arbeitnehmern (zum Beispiel Langzeitarbeitslosen) Lohnkostenzuschüsse erhalten.

Dem Arbeitgeber können bis zu zwölf Monaten bis zu 50 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts sowie des Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag als monatlicher Lohnkostenzuschuss gezahlt werden. Für ältere, behinderte oder schwerbehinderte Menschen kann der Leistungsumfang erweitert werden.

Voraussetzung für den Erhalt von Lohnkostenzuschüssen sind langfristige Arbeitsverträge. Diese dürfen erst nach Antragstellung ausgestellt werden.

 

On-the-Job-Training

Die Bundesländer bieten in Kooperation mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF) umfangreiche Qualifizierungsmaßnahmen von Mitarbeitern an (quasi im laufenden Betrieb).

Bis zu 50 Prozent der anfallenden Schulungskosten können übernommen werden. Bei Gesamtkosten von mehr als EUR 2 Millionen pro Unternehmen muss die Trainingsmaßnahme von der Europäischen Union genehmigt werden.

Sprechen Sie uns gerne an!

NRW.Global Business GmbH

Völklinger Str. 4
40219 Düsseldorf, Germany