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Öffentliche Ausfallbürgschaften

 

Anwendungsbereiche

Vor allem junge Unternehmen haben oft Schwierigkeiten ihre Finanzierung über den Kapitalmarkt sicherzustellen, wenn die benötigten Kredite - einschließlich Förderkredite - nur unzureichend besichert werden können.

In solchen Fällen können - bei wirtschaftlich sinnvollen Vorhaben - öffentliche Ausfallbürgschaften die fehlenden Sicherheiten ersetzen. Die Verwertung vorhandener Sicherheiten wird dabei einer Inanspruchnahme der Ausfallbürgschaft vorangestellt.

Öffentliche Ausfallbürgschaften werden, abhängig ihrer Höhe, von den Bürgschaftsbanken der Bundesländer oder von den Bundesländern direkt gewährt oder als Bund-Länder-Bürgschaft vergeben.

Eine Bürgschaft muss vor Beginn des Investitionsvorhabens über die Hausbank des Kreditnehmers beantragt werden.

In der Regel können bis zu 80% der Kreditsumme verbürgt werden.

 

Bürgschaftsbanken der Bundesländer

Die Bürgschaftsbanken vergeben Bürgschaften an kleine und mittelständische Unternehmen, in der Regel bis zu einer Höhe von EUR 1,25 Millionen.

Bürgschaften müssen entsprechend des Investitionsstandortes bei der Bürgschaftsbank des jeweiligen Bundeslandes beantragt werden.

 

Landesbürgschaften

Bürgschaftsbeträge über EUR 1,25 Millionen werden von den Bundesländern oder deren Landesförderinstitutionen vergeben.

In den neuen Bundesländern können Landesbürgschaften für Bürgschaftshöhen bis EUR 10 Millionen gewährt werden, in den alten Bundesländern in unbegrenzter Höhe.

Anträge nehmen die Bürgschaftsmandatare der Länder beziehungsweise die Landeswirtschaftsministerien entgegen. Auf Grundlage der Empfehlung des Landesbürgschaftsausschusses entscheidet der Minister für Finanzen des jeweiligen Bundeslandes über die Bewilligung.

 

Förderprogramme der NRW.BANK

Die NRW.BANK bietet vielfältige Finanzierungshilfen für Existenzgründungen und zur Unternehmenssicherung: Investitionszuschüsse, Nachrangdarlehen, Beteiligungskapital und Haftungsfreistellungen.

NRW.BANK Gründungskredit: Gründerinnen und Gründer können mit Krediten von 25.000 Euro bis zu 10 Millionen Euro gefördert werden. Der Finanzierungsanteil beträgt dabei bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten bzw. Betriebsmittel. Als förderfähig gelten unter anderem der Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, von Betriebs- und Geschäftsausstattung oder auch die Übernahme bereits bestehender mittelständischer Unternehmen. Der NRW.BANK Gründungskredit wird mit Laufzeiten von fünf, zehn oder zwanzig Jahren angeboten. Mit dem Förderkredit können Gründerinnen und Gründer optional im Rahmen eines standardisierten Verfahrens eine Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsbank NRW beantragen.

NRW.BANK Mittelstandskredit: Dabei handelt es sich um ein zinsverbilligtes Darlehen der NRW.BANK zur Finanzierung von Existenzgründungen, mittelständischen Unternehmen und freiberuflichen Praxen. Der NRW.BANK Mittelstandskredit steht sowohl als Investions- als auch als Betriebsmitteldarlehen zur Verfügung. Die Darlehenssumme liegt jeweils zwischen 25.000 Euro und 10 Millionen Euro. Bei dem Förderprogramm handelt es sich um eine Gemeinschaftsaktion der NRW.BANK mit der KfW.

Kontakt:

NRW.BANK
Beratungscenter Rheinland
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
Tel.: +49 211 91741-4800

Niederlassung der NRW.BANK in Münster
Beratungscenter Westfalen
Friedrichstraße 1
48145 Münster
Tel.: +49 251 91741-0

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40219 Düsseldorf, Germany