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Investitionszuschüsse

Investitionszuschüsse sind direkte Zuschüsse und stellen, neben Zuschüssen für Forschung und Entwicklung, eines der wesentlichsten Förderinstrumente dar. Die wichtigsten Investitionszuschüsse werden im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) vergeben.

Gemeinschaftsaufgabe (GRW)

Der Aufbau von Produktions- oder Dienstleistungsstätten wird durch Investitionsförderprogramme unterstützt. Eines der wichtigsten überregionalen Programme für die Steuerung der Verteilung von direkten Zuschüssen ist die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW).

Rahmenregelungen der GRW werden basierend auf Vorgaben der EU vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie festgelegt. Dabei werden in einzelnen Regionen (mögliche) Förderhöchstsätze für Investitionsprojekte definiert und die sogenannten GRW-Fördergebiete festgelegt.

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Kalkulationsbasis GRW Förderung

Berechnungsgrundlage für die mögliche Fördersumme eines Investitionsprojektes können entweder die realen Investitionskosten (zum Beispiel für neue Gebäude oder Maschinen) oder die Lohnkosten für zwei Jahre sein. Die Wahl der Berechnungsgrundlage obliegt dem Investor.

Der Antrag auf Fördermittel im Rahmen der GRW muss vor Investitionsstart bei der zuständigen Förderinstitution des Bundeslandes gestellt werden.

 

Förderprogramme der NRW.BANK

Die NRW.BANK bietet vielfältige Finanzierungshilfen für Existenzgründungen und zur Unternehmenssicherung: Investitionszuschüsse, Nachrangdarlehen, Beteiligungskapital und Haftungsfreistellungen.

NRW.BANK Gründungskredit: Gründerinnen und Gründer können mit Krediten von 25.000 Euro bis zu 10 Millionen Euro gefördert werden. Der Finanzierungsanteil beträgt dabei bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten bzw. Betriebsmittel. Als förderfähig gelten unter anderem der Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, von Betriebs- und Geschäftsausstattung oder auch die Übernahme bereits bestehender mittelständischer Unternehmen. Der NRW.BANK Gründungskredit wird mit Laufzeiten von fünf, zehn oder zwanzig Jahren angeboten. Mit dem Förderkredit können Gründerinnen und Gründer optional im Rahmen eines standardisierten Verfahrens eine Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsbank NRW beantragen.

NRW.BANK Mittelstandskredit: Dabei handelt es sich um ein zinsverbilligtes Darlehen der NRW.BANK zur Finanzierung von Existenzgründungen, mittelständischen Unternehmen und freiberuflichen Praxen. Der NRW.BANK Mittelstandskredit steht sowohl als Investions- als auch als Betriebsmitteldarlehen zur Verfügung. Die Darlehenssumme liegt jeweils zwischen 25.000 Euro und 10 Millionen Euro. Bei dem Förderprogramm handelt es sich um eine Gemeinschaftsaktion der NRW.BANK mit der KfW.

Kontakt:

NRW.BANK
Beratungscenter Rheinland
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
Tel.: +49 211 91741-4800

Niederlassung der NRW.BANK in Münster
Beratungscenter Westfalen
Friedrichstraße 1
48145 Münster
Tel.: +49 251 91741-0

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NRW.Global Business GmbH

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40219 Düsseldorf, Germany