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Familiennachzug

In Deutschland lebende Ausländer können von ihren Familienangehörigen begleitet werden, sofern sie über eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Niederlassungserlaubnis verfügen (sogenannter Familiennachzug).

Ehegatten wird eine Aufenthaltserlaubnis gewährt, wenn der in Deutschland lebende Partner eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis besitzt. Dazu muss die Ehe in der Regel bereits bei der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis bestanden haben und die Aufenthaltsdauer im Bundesgebiet voraussichtlich über ein Jahr betragen.

Berechtigt der Aufenthaltstitel den Inhaber in Deutschland zu arbeiten (selbständig oder abhängig) bekommt auch der Ehepartner diese Erlaubnis in gleichem Umfang erteilt.

Minderjährige Kinder erhalten ebenfalls einen Aufenthaltstitel, wenn sie zusammen mit den Eltern in Deutschland leben.

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